Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns oder von unseren Vertretern — auch im Namen oder für Rechnung eines Dritten — erbrachten Leistungen, Angebote oder uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung, zustande und stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten. Nebenabreden oder Ver- tragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Lieferung
Kennzeichnung Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Wir haben das Recht, die durchgeführten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen.
Arbeitsunterlagen Die von uns gelieferten Arbeitsunterlagen sind sorgfältig zu behandeln und nach Ausführung des Auftrags ohne besondere Aufforderung unmittelbar an uns zurückzugeben. Digitale Vorlagen. Reinzeichnungen, Bilder, Entwürfe und sonstige Arbeitsunterlagen, die — wie Lithos, Klischees usw. — durch den Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages angefertigt worden sind, gehen bei ihrer Herstellung mit allen Rechten in unser Eigentum über, werden vom Auftragnehmer für uns verwahrt, dürfen nur auf Ausführung unseres Auftrages benutzt werden und sind bei Abforderung komplett auszuhändigen. Sämtliche Rechte im In- und Ausland an den ausgeführten Aufträgen, insbesondere bei Fotoaufnahmen, Skizzen und Reinzeichnungen gehen unbeschränkt auf uns über.
Abtretung Abtretungen von Ansprüchen des Vertragspartners aus den zwischen uns abgeschlossenen Verträgen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig, desgleichen die Erteilung von Unteraufträgen zur Ausführung eines Auftrages.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.